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Antrag auf Mitgliedschaft
bitte alle Seiten vollständig ausfüllen:
VNN e. V., c/o Wolfgang Sinkwitz, Schöntal 13, 42655 Solingen oder info@nachhilfeschulen.org

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in der nächsten Sitzung.

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Angaben zum Schulträger - [*] Pflichtfelder
Name der Einrichtung [*]
Straße und Hausnr. [*]
PLZ / Ort [*]
Bundesland [*]
Telefon [*]
E-Mail [*]
E-Mail für Rechnungen [*]
Website [*]
Unternehmensform [*]
Schulträger (bei juristischen Personen)
Vorstand bzw. Geschäftsführer(in)
Gesamtleiter(in) [*]
Inhaber bei natürlichen Personen
Sind Sie Franchisenehmer? Wenn ja, bei welcher Firma?
Der Eintritt eines einzelnen Franchise- bzw. Lizenznehmers einer Nachhilfekette in den VNN ist möglich und gewünscht. Sämtliche Hinweise des Franchisenehmers zu seiner Mitgliedschaft im VNN sind so zu gestalten, dass jeder Eindruck vermieden wird, der Franchisegeber sei ebenfalls Mitglied im VNN.
Welchen Unterricht bieten Sie an? Präsenzunterricht
Onlineunterricht
zu Hause
Gruppen- und Einzelunterricht / Gruppengröße
nur Einzelunterricht
Qualitätsabsicherung Nachhilfestandard
Lernpackt
andere
Keine
Gesamtzahl der Einrichtungen (Filialen, Franchisepartner, etc.):
Anschriften weiterer Standorte des Schulträgers Sollten Sie zwei oder mehr Filialen haben, laden Sie sich bitte die folgende Tabelle herunter und mailen sie an info@nachhilfeschulen.org
Anzahl der Standorte/Schulen: [*]
Mit der Veröffentlichung der Adress- und Kontaktdaten meiner Einrichtung auf der VNN Webseite bin ich nicht einverstanden!
Eine Kopie unserer aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Preislisten, wie sie den Kunden ausgehändigt werden, liegen diesem Antrag bei. Probezeit 1 Jahr. Wenn in dieser Zeit keine nachteiligen Dinge bekannt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch unbefristet. Es erfolgt keine weitere Prüfung.







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Besondere Förderungsangebote
Hausaufgabenbetreuung
psychologische Betreuung Legasthenikertherapie
Betreuung bei Lernstörungen sozialpsychologische Beratung
Zusatzangebote
Ferienkurse Bewerbungshilfe
Sprachferien sonstige Ferienreisen
weitere Zusatzangebote
Partnerschaften mit (bitte Schulname, Stadt und Land angeben)
1.
2.
3.
Besonderheiten oder Auszeichnungen (z. B. älteste Nachhilfeschule)
Gründungsdatum/ -jahr:
Gütezeichen / QMS:
Weitere
Angaben über die Beschäftigten
Als Lehrkraft gilt jede unterrichtende Person inklusive des Eigentümers/der Eigentümerin, wenn er/sie unterrichtet. Maßgebend für die Berechnung ist die Anzahl der Lehrkräfte, die im März des aktuellen Jahres in Namen oder Auftrag des Mitgliedes einmalig oder regelmäßig tätig ist oder sein wird, bei Neugründungen hilfsweise die Anzahl der aktuell tätigen Lehrkräfte.
beschäftigte Lehrkräfte










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EHRENKODEX/Selbstverpflichtung
  1. Die Mitglieder des Verbandes handeln nach den arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die angeschlossenen Nachhilfe-Institutionen distanzieren sich ausdrücklich von den Methoden von Scientology oder einer ihrer Unterorganisationen sowie von politischen Parteien oder Vereinigungen, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf hinarbeiten, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
  3. Alle Mitglieder im VNN verpflichten sich gegenseitig dazu, nur solche Aussagen (z. B. Werbebotschaften, Presseverlautbarungen etc.) öffentlich zu kommunizieren, die andere VNN-Mitglieder nicht im weitesten Sinne beschädigen, verunglimpfen oder die gegenüber dem Verband oder seinen Mitgliedern rufschädigend wirken. Diese Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung, an die sich jedes Mitglied solange gebunden fühlt, wie es im VNN vertreten ist. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann zum Ausschluss aus dem VNN führen.
  4. Die Mitglieder arbeiten hauptsächlich mit Kindern und Jugendlichen, daher legen sie Wert auf Seriosität und Integrität. Vor diesem Hintergrund bemühen sich alle Mitglieder folgende Standards einzuhalten:
STANDARDS
  1. Eine Institutsleitung ist erreichbar und steht mindestens drei Stunden täglich für Anfragen zur Verfügung.
  2. Es wird ein schriftlicher Unterrichtsvertrag abgeschlossen. Die Geschäftsbedingungen sind verständlich geschrieben. Sie werden bei der Anmeldung vollständig mit dem Anmeldenden durchgesprochen. Der Anmeldende erhält ein Exemplar der Anmeldung als auch die Geschäftsbedingungen.
  3. Das Institut hat mindestens einen Mitarbeiter mit der Kompetenz, Eltern in Schulfragen zu beraten. Persönliche oder telefonische Gesprächstermine werden i. a. kurzfristig angeboten.
  4. Es gibt eine kurze Kündigungsfrist, die nicht mehr als drei Monate beträgt.
  5. Eine angemessene Sammlung von Übungsmaterial und Büchern steht zum Nachschlagen und Üben während des Unterrichts zur Verfügung.
  6. Die Durchführung und in der Regel auch der Inhalt des Unterrichts werden schriftlich dokumentiert. Der Erfolg des Unterrichts wird kontrolliert.
  7. Die Gruppengröße der regulären Nachhilfe beträgt durchschnittlich höchstens 4 Schüler.
  8. Die angemessene Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte wird überprüft. Ihre Fähigkeiten können die Lehrkräfte z.B. durch Zeugnisse, Prüfungen und Lehrerfahrung nachweisen. Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Persönliche Besprechungen zwischen Institutsleitung und Lehrkraft finden statt.
  9. Die dem Verband angeschlossenen Nachhilfe-Institutionen haben eine transparente Preisstruktur.
  10. In allen angeschlossenen Nachhilfe-Instituten besteht die Möglichkeit, Probeunterricht zu nehmen und Anspruch auf Nachhilfelehrer-Wechsel.
  11. Kontakt zum Fachlehrer der öffentlichen Schule wird auf Wunsch oder bei Bedarf aufgenommen. Er wird jedoch nur nach Rücksprache bzw. auf Wunsch der Eltern aufgenommen.


Die Mitglieder verpflichten sich, diese Kriterien dauerhaft in allen ihren Schulen (Filialen) einzuhalten. Der Vorstand hat das Recht, bei Verdacht auf Nichteinhaltung, die entsprechende Einrichtung zu überprüfen bzw. durch eine bevollmächtigte Person überprüfen zu lassen.

Dauerhafte Nichteinhaltung führt zu einer Ermahnung, schließlich zur Abmahnung, ein Ausschluss des Mitgliedes kann schließlich vom Vorstand ausgesprochen werden. Dies gilt sinngemäß auch für Franchisegeber, die Mitglied im VNN sind. Das bedeutet, dass ein Franchisegeber sich verpflichtet, die VNN-Qualitätskriterien bei allen seinen Franchisenehmern dauerhaft durchzusetzen.











Ich verpflichte mich, die o. g. Standards einzuhalten und mich an den o. g. Ehrenkodex zu halten.



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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Wiederkehrende Zahlungen/Recurrent Payments



Zahlungsempfänger
VNN Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen e.V.
Schöntal 13
42655 Solingen
Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier)
DE78ZZZ00000437781



Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.



Name der Bank:
IBAN:
BIC:
Kontoinhaber:

















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