EHRENKODEX/Selbstverpflichtung |
- Die Mitglieder des Verbandes handeln nach den arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland.
- Die angeschlossenen Nachhilfe-Institutionen distanzieren sich ausdrücklich von den Methoden von Scientology oder einer ihrer Unterorganisationen sowie von politischen Parteien oder Vereinigungen, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf hinarbeiten, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
- Alle Mitglieder im VNN verpflichten sich gegenseitig dazu, nur solche Aussagen (z. B. Werbebotschaften, Presseverlautbarungen etc.) öffentlich zu kommunizieren, die andere VNN-Mitgliedern nicht im weitesten Sinne beschädigen, verunglimpfen oder die gegenüber dem Verband oder seinen Mitgliedern rufschädigend wirken. Diese Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung, an die sich jedes Mitglied solange gebunden fühlt, wie es im VNN vertreten ist. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann zum Ausschluss aus dem VNN führen.
- Die Mitglieder arbeiten hauptsächlich mit Kindern und Jugendlichen, daher legen sie Wert auf Seriosität und Integrität. Vor diesem Hintergrund bemühen sich alle Mitglieder folgende Standards einzuhalten:
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STANDARDS |
- Eine Institutsleitung ist erreichbar und steht mindestens drei Stunden täglich für Anfragen zur Verfügung.
- Es wird ein schriftlicher Unterrichtsvertrag abgeschlossen. Die Geschäftsbedingungen sind verständlich geschrieben. Sie werden bei der Anmeldung vollständig mit dem Anmeldenden durchgesprochen. Der Anmeldende erhält ein Exemplar der Annmeldung als auch die Geschäftsbedingungen.
- Das Institut hat mindestens einen Mitarbeiter mit der Kompetenz, Eltern in Schulfragen zu beraten. Persönliche oder telefonische Gesprächstermine werden i. a. kurzfristig angeboten.
- Es gibt eine kurze Kündigungsfrist, die nicht mehr als drei Monate beträgt.
- Eine angemessene Sammlung von Übungsmaterial und Büchern steht zum Nachschlagen und Üben während des Unterrichts zur Verfügung.
- Die Durchführung und in der Regel auch der Inhalt des Unterrichts werden schriftlich dokumentiert. Der Erfolg des Unterrichts wird kontrolliert.
- Die Gruppengröße der regulären Nachhilfe beträgt durchschnittlich höchstens 4 Schüler.
- Die angemessene Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte wird überprüft. Ihre Fähigkeiten können die Lehrkräfte z.B. durch Zeugnisse, Prüfungen und Lehrerfahrung nachweisen. Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Persönliche Besprechungen zwischen Institutsleitung und Lehrkraft finden statt.
- Die dem Verband angeschlossenen Nachhilfe-Institutionen haben eine transparente Preisstruktur.
- In allen angeschlossenen Nachhilfe-Instituten besteht die Möglichkeit, Probeunterricht zu nehmen und Anspruch auf Nachhilfelehrer-Wechsel.
- Kontakt zum Fachlehrer der öffentlichen Schule wird auf Wunsch oder bei Bedarf aufgenommen. Er wird jedoch nur nach Rücksprache bzw. auf Wunsch der Eltern aufgenommen.
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Die Mitglieder verpflichten sich, diese Kriterien dauerhaft in allen ihren Schulen (Filialen) einzuhalten. Der Vorstand hat das Recht, bei Verdacht auf Nichteinhaltung, die entsprechende Einrichtung zu überprüfen bzw. durch eine bevollmächtigte Person überprüfen zu lassen. Dauerhafte Nichteinhaltung führt zu einer Ermahnung, schließlich zur Abmahnung, ein Ausschluss des Mitgliedes kann schließlich vom Vorstand ausgesprochen werden. Dies gilt sinngemäß auch für Franchisegeber, die Mitglied im VNN sind. Das bedeutet, dass ein Franchisegeber sich verpflichtet, die VNN-Qualitätskriterien bei allen seinen Franchisenehmern dauerhaft durchzusetzen. |